Name und IdentitätDer typische japanische Name besteht aus Familiennamen und dem Personennamen, dabei wird der Familienname zuerst genannt, anschließend der Name des einzelnen. Alle Japaner außer dem Kaiser und dessen Familie besitzen einen Familiennamen. Die kaiserliche Familie wird als kōshitsu (皇室) oder tennōke (天皇家) bezeichnet, was soviel wie „Kaiserhaus“ als auch „kaiserliche Familie“ bedeutet. Bei der Heirat nimmt das Ehepaar üblicherweise einen gemeinsamen Familiennamen an, dabei darf jedoch kein neuer Familienname verwendet ausgedacht werden. Generell müssen alle gemeinsam im Familienregister eingetragenen Personen den gleichen Nachnamen führen, wobei mehrere Vornamen für Kinder nicht möglich sind. Für eine Namensänderung braucht man die Erlaubnis eines Familiengerichts. Wenn ein Ausländer die japanische Nationalität annimmt, bekommt er einen neuen Vor- und Familiennamen. Dieser wird entweder in Katakana, wobei er sich an der Schreibweise des ausländischen Namens orientiert oder in Kanji, der an die Aussprache oder an die Bedeutung angelehnt ist. Nach der Geburt ist die Namensgebung in Japan ein wichtiges Ereignis, da sie den ersten Schritt zu einer sozialen Existenz darstellt. Namen sind bedeutungsvolle Merkmale ihrer Träger, sie zeigen oft den Rang oder auch den Beruf an. Der Name kann auch Aufschluss über die Geschwisternreihenfolge und damit unmittelbar auch über die Erbfolge geben: Viele männliche Vornamen enden auf -rō (郎, -ter Sohn, junger Mann); in Kombination mit den Vorsilben ichi (一, eins, Ichirō im Sinne von erster Sohn), ji (二, Jirō für den zweiten Sohn) und san (三, drei, Saburō für den dritten Sohn). Die Namenkunde oder Onomantie (姓名判断, Seimei handan) ist in Japan ein anerkannter Beruf. Aus den Merkmalen, die in den Schriftzeichen des Namens angelegt sind, werden Tendenzen über die Charaktereigenschaften, den Erfolg in Liebe und Beruf, die Zukunftsaussichten u.v.m. abgeleitet. Im vormodernen Japan wurden meist bei Erreichen des 15. Lebensjahres Volljährigkeitszeremonien (元服, gempuku) abgehalten, bei denen der Kindername (幼名, yōmyō) abgelegt und man als vollwertiges Mitglied in die Gemeinschaft (一人前, ichininmae) aufgenommen wurde. Heute wird die Volljährigkeit mit dem 18. Lebensjahr erreicht. Sie wird für alle, die in einem Kalenderjahr 18 Jahre alt werden, ritualisiert am 15. Januar, dem Volljährigkeitstag (成人の日, Seijin no hi) begangen. Eine Namensänderung findet zu diesem Anlass heute nicht mehr statt. In der japanischen Kultur ist es eine weitverbreitete Sitte, sich als Wissenschaftler, Schriftsteller oder Maler einen Künstlernamen (号, Gō auch: 雅号, Kagō) zu geben. Dieser Brauch wurde aus China übernommen. Im Falle eines Haiku-Dichters spricht man von Haigō (俳号, auch Haimei oder Haimyō), bei Rezitatoren von Gingō (吟号). Darüber hinaus spricht man bei Schriftstellern und Mangaka auch vom Schriftstellernamen (筆名, Hitsumei) oder vom Pseudonym (ペンネーム, pen nēmu). Statt einer Unterschrift wird im Alltag meist ein Namensstempel (Hanko) verwendet. Einige Familien führen auch ein Familiensiegel (Kamon), was in etwa einem Wappen entspricht. |